Nach sechs Monaten Prozess gegen die beiden Antifas Jo und Dy ging das sog. „Wasen-Verfahren“ Mitte Oktober 2021 zu Ende. Beide wurden vor dem Landgericht zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Vergangene Woche wurde zudem die Revision durch den BGH abgelehnt, wodurch das Urteil nun rechtskräftig ist.
Die Solidaritätskampagne „Antifaschismus bleibt notwendig“ begleitete den gesamten Verfahrenskomplex bereits seit den ersten Hausdurchsuchungen 2020 und versuchte Solidarität zu organisieren. Zum ersten Prozess gegen Jo und Dy, der im April 2021 startete, gestaltete diese eine solidarische Begleitung. Mit dem Urteil ist das Verfahren und eine erste intensive Phase der Solidaritätskampagne zu Ende.
Immer noch sitzt Dy in U-Haft, es stehen weitere Prozesse gegen andere Beschuldigte an und mit der Ablehnung der Revision rückt der Haftantritt von Jo näher. Mit der Veranstaltung wollen wir folgende Fragen aufstellen.
In welchem Verhältnis steht der Prozess und die kriminalisierte antifaschistische Intervention zu den aufkommenden Querdenken-Demonstrationen im Frühjahr 2020? Inwieweit stellt dieser Repressionsangriff eine neue Qualität dar? Was für Schlüsse können wir aus dem Prozessverlauf ziehen? Wie sah die Prozessbegleitung aus? Was sind für uns grundsätzlichere Herangehensweisen gegenüber staatlicher Repression und der Organisierung von Solidarität?
Gemeinsam wollen wir die bisherige Arbeit der Solikampagne und unsere Einschätzungen zu den Fragen diskutieren.
Kommt zur Veranstaltung: 29.07.2022 um 18:30 Uhr im Roten Büro